Artikel 49 VO (EG) 2002/753
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab 1. August 2003, ausgenommen Artikel 19 Absatz 3, Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 48 Absatz 2, die ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten.
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