Artikel 28 VO (EG) 2003/1159

Die Verordnungen (EWG) Nr. 2782/76, (EG) Nr. 1507/96 und (EG) Nr. 2513/2001 werden aufgehoben.

Sie gelten jedoch weiterhin für die Einfuhren, für die die Verladung vor dem Datum der Anwendbarkeit der vorliegenden Verordnung erfolgt ist oder die Einfuhranmeldungen vor dem Datum der Anwendbarkeit dieser Verordnung angenommen worden sind.

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