Artikel 18 VO (EG) 2003/1210
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Mit Ausnahme der Artikel 4 und 6 gilt die Verordnung ab dem 23. Mai 2003.
(3) Die Artikel 2 und 10 gelten bis zum 30. Juni 2011.
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