Artikel 18 VO (EG) 2003/1210

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Mit Ausnahme der Artikel 4 und 6 gilt die Verordnung ab dem 23. Mai 2003.

(3) Die Artikel 2 und 10 gelten bis zum 30. Juni 2011.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.