ANHANG II VO (EG) 2003/1210

Liste der Waren nach Artikel 3

ex KN-Code Warenbeschreibung

97050000

97060000

1.
Mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus

Grabungen und archäologischen Funden zu Lande oder unter Wasser,

archäologischen Stätten,

archäologischen Sammlungen

97050000

97060000

2.
Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern oder religiösen Denkmälern, die aus deren Aufteilung stammen und älter sind als 100 Jahre
9701
3.
Bilder und Gemälde, die nicht unter die Kategorie 3A oder 4 fallen, die vollständig von Hand und auf allen Stoffen hergestellt sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend
9701
3A.
Aquarelle, Gouachen und Pastelle, die vollständig von Hand auf allen Stoffen hergestellt sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

6914

9701

4.
Mosaike, die vollständig von Hand und aus allen Materialien hergestellt sind und nicht unter die Kategorie 1 oder 2 fallen, und Zeichnungen, die vollständig von Hand und auf allen Stoffen hergestellt sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

Kapitel 49

97020000

84425099

5.
Original-Radierungen, -Stiche, -Serigrafien und -Lithografien und lithografische Matrizen sowie Original-Plakate, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend
97030000
6.
Nicht unter die Kategorie 1 fallende Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst und Kopien, die auf dieselbe Weise wie das Original hergestellt worden sind, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

3704

3705

3706

49119180

7.
Fotografien, Filme und die dazugehörigen Negative, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

97020000

97060000

49011000

49019900

49040000

49059100

49059900

49060000

8.
Wiegendrucke und Handschriften, einschließlich Landkarten und Partituren, als Einzelstücke oder Sammlung, älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend

97050000

97060000

9.
Bücher, die älter sind als 100 Jahre, als Einzelstücke oder Sammlung
97060000
10.
Gedruckte Landkarten, die älter sind als 200 Jahre

3704

3705

3706

4901

4906

97050000

97060000

11.
Archive aller Art, mit Archivalien, die älter sind als 50 Jahre, auf allen Trägern

97050000

97050000

12.
a)
Sammlungen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 252/84(1) und Einzelexemplare aus zoologischen, botanischen, mineralogischen oder anatomischen Sammlungen
b)
Sammlungen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 252/84 von historischem, paläontologischem, ethnografischem oder numismatischem Wert

97050000

Kapitel 86-89

13.
Verkehrsmittel, die älter sind als 75 Jahre
14.
Sonstige, nicht unter den Kategorien 1 bis 13 genannte Antiquitäten,
a)
die 50 bis 100 Jahre alt sind:
Kapitel 95
Spielzeug, Spiele
7013
Glaswaren
7114
Gold- und Silberschmiedewaren
Kapitel 94
Möbel
Kapitel 90
Optische, fotografische und kinematografische Instrumente
Kapitel 92
Musikinstrumente
Kapitel 91
Uhrmacherwaren und Teile davon
Kapitel 44
Holzwaren
Kapitel 69
Keramische Waren
58050000
Tapisserien
Kapitel 57
Teppiche
4814
Papiertapeten
Kapitel 93
Waffen
97060000
b)
Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt

Fußnote(n):

(1)

Sammlungsstücke im Sinne der Position 97.05 des Gemeinsamen Zolltarifs sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die verhältnismäßig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben.

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