ANHANG V VO (EG) 2003/1216

Ausnahmeregelungen

Dänemark, Deutschland, Frankreich, Schweden: die Indexreihen müssen nur b) arbeitstäglich bereinigt sowie c) saisonbereinigt und arbeitstäglich bereinigt geliefert werden. Eine vollständige Dokumentation der Methoden zur arbeitstäglichen Bereinigung und zur Saisonbereinigung ist der Kommission (Eurostat) vorzulegen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.