Artikel 27 VO (EG) 2003/1788

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 1. April 2004, mit Ausnahme der Artikel 6 und 24, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten.

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