Artikel 27 VO (EG) 2003/1788
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 1. April 2004, mit Ausnahme der Artikel 6 und 24, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten.
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