ANHANG I VO (EG) 2003/1831

FUNKTIONSGRUPPEN VON ZUSATZSTOFFEN

1.
In die Kategorie „technologische Zusatzstoffe” werden folgende Funktionsgruppen aufgenommen:

a)
Konservierungsmittel: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die Futtermittel vor den schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen oder deren Metaboliten schützen;
b)
Antioxidationsmittel: Stoffe, die die Haltbarkeit von Futtermitteln und Futtermittel-Ausgangserzeugnissen verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen der Oxidation schützen;
c)
Emulgatoren: Stoffe, die es ermöglichen, die einheitliche Dispersion zweier oder mehrerer nicht mischbarer Phasen in einem Futtermittel herzustellen oder aufrecht zu erhalten;
d)
Stabilisatoren: Stoffe, die es ermöglichen, den physikalisch-chemischen Zustand eines Futtermittels aufrecht zu erhalten;
e)
Verdickungsmittel: Stoffe, die die Viskosität eines Futtermittels erhöhen;
f)
Geliermittel: Stoffe, die einem Futtermittel durch Gelbildung eine verfestigte Form geben;
g)
Bindemittel: Stoffe, die die Tendenz der Partikel eines Futtermittels, haften zu bleiben, erhöhen;
h)
Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden: Stoffe, die die Absorption von Radionukliden verhindern oder ihre Ausscheidung fördern;
i)
Trennmittel: Stoffe, die die Tendenz der einzelnen Partikel eines Futtermittels, haften zu bleiben, herabsetzen;
j)
Säureregulatoren: Stoffe, die den pH-Wert eines Futtermittels regulieren;
k)
Silierzusatzstoffe: Stoffe, einschließlich Enzyme oder Mikroorganismen, die Futtermitteln zugesetzt werden, um die Silageerzeugung zu verbessern;
l)
Vergällungsmittel: Stoffe, die, wenn sie bei der Herstellung verarbeiteter Futtermittel verwendet werden, den Herkunftsnachweis für bestimmte Lebensmittel oder Futtermittel-Ausgangserzeugnisse ermöglichen;
m)
Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen: Stoffe, die die Aufnahme von Mykotoxinen unterdrücken oder verringern, ihre Ausscheidung fördern oder ihre Wirkungsweise verändern können;
n)
Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die die Hygieneeigenschaften eines Futtermittels durch die Verringerung einer spezifischen mikrobiologischen Kontamination positiv beeinflussen;
o)
Sonstige technologische Zusatzstoffe: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die Futtermitteln zu technologischen Zwecken zugesetzt werden und die sich positiv auf die Merkmale des Futtermittels auswirken.

2.
In die Kategorie „sensorische Zusatzstoffe” werden folgende Funktionsgruppen aufgenommen:

a)
Farbstoffe:

i)
Stoffe, die einem Futtermittel Farbe geben oder die Farbe in einem Futtermittel wiederherstellen;
ii)
Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben;
iii)
Stoffe, die die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen;

b)
Aromastoffe: Stoffe, deren Zusatz zu Futtermitteln deren Geruch oder Schmackhaftigkeit verbessert.

3.
In die Kategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” werden folgende Funktionsgruppen aufgenommen:

a)
Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung;
b)
Verbindungen von Spurenelementen;
c)
Aminosäuren, deren Salze und Analoge;
d)
Harnstoff und seine Derivate.

4.
In die Kategorien „zootechnische Zusatzstoffe” werden folgende Funktionsgruppen aufgenommen:

a)
Verdaulichkeitsförderer: Stoffe, die bei der Verfütterung an Tiere durch ihre Wirkung auf bestimmte Futtermittel-Ausgangserzeugnisse die Verdaulichkeit der Nahrung verbessern;
b)
Darmflorastabilisatoren: Mikroorganismen oder andere chemisch definierte Stoffe, die bei der Verfütterung an Tiere eine positive Wirkung auf die Darmflora haben;
c)
Stoffe, die die Umwelt günstig beeinflussen;
d)
sonstige zootechnische Zusatzstoffe;
e)
Mittel zur Stabilisierung des physiologischen Zustands: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die, wenn sie an gesunde Tiere verfüttert werden, eine positive Wirkung auf deren physiologischen Zustand haben, einschließlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Stressfaktoren.

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