Artikel 13 VO (EG) 2003/1984
Aufhebung
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 858/94 wird aufgehoben.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung sind als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung zu verstehen und nach der Entsprechungstabelle in Anhang XIX zu lesen.
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