Artikel 13 VO (EG) 2003/2004
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt drei Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Artikel 4 bis 10 gelten ab dem Tag der Eröffnung der ersten Sitzung nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004.
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