Anlage VII VO (EG) 2003/2042
Komplexe Instandhaltungsaufgaben
Die folgenden Arbeiten stellen die in M.A.502(d)3, M.A.801(b)2 und M.A.801(c) aufgeführten komplexen Instandhaltungsaufgaben dar:
- 1.
-
Die Änderung, die Reparatur oder der Austausch eines der nachfolgend aufgeführten Teile der Zelle durch Nieten, Kleben, Laminieren oder Schweißen:
- a)
- eines Kastenholmes,
- b)
- eines Teiles des Tragflächenholmes oder des -holmgurtes
- c)
- eines Holmes,
- d)
- eines Holmgurtes,
- e)
- eines Teiles eines Fachwerkholmes,
- f)
- des Holmsteges,
- g)
- eines Rumpfkiel- oder Kimmteiles eines Flugbootrumpfes oder eines -schwimmers,
- h)
- von Druckgliedern aus Wellblech in einem Tragflügel oder einer Leitwerksfläche,
- i)
- einer Tragflächen-Hauptrippe,
- j)
- einer Tragflächen- oder Leitwerksstützstrebe,
- k)
- eines Motorträgers,
- l)
- eines Rumpflängsträgers oder -spanten,
- m)
- eines Teiles eines seitlichen Trägers, horizontalen Trägers oder Brandschotts,
- n)
- einer Sitzbefestigung oder eines -lagerbockes,
- o)
- die Erneuerung von Sitzschienen,
- p)
- einer Fahrwerksstrebe oder -knickstrebe,
- q)
- einer Achse,
- r)
- eines Rades und
- s)
- einer Schneekufe oder eines Kufengestells, ausgenommen die Erneuerung einer Beschichtung mit niedriger Reibung.
- 2.
-
Die Änderung oder Reparatur eines der folgenden Teile:
- a)
- der Luftfahrzeugbeplankung oder der Beplankung eines Schwimmers, wenn die Arbeiten die Verwendung einer Stütze, eines Bockes oder einer Befestigung erfordern,
- b)
- von Luftfahrzeugbeplankungen, die Druckbeaufschlagungslasten unterliegen, wenn der Schaden in der Beplankung in irgendeiner Richtung mehr als 15 cm (6 Zoll) umfasst,
- c)
-
eines lastbeaufschlagten Teils der Steuerungsanlage, einschließlich Steuersäulen, Pedalen, Wellen, Quadranten, Umlenkhebeln, Steuerhörnern und geschmiedeten Lagerböcken oder Lagerböcken aus Guss, ausgenommen ist jedoch
- i)
- das Aufhämmern von Reparaturspleißen oder Seilbeschlägen und
- ii)
- der Austausch eines Stoßstangen-Endanschlusses, der durch Niete befestigt ist, und
- d)
- jedes anderen nicht unter Ziffer 1 aufgeführten Strukturbauteils, das ein Hersteller in seinem Instandhaltungshandbuch, Strukturreparaturhandbuch oder seinen Anweisungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit als Primärstrukturbauteil gekennzeichnet hat.
- 3.
-
Die Durchführung der folgenden Instandhaltungsarbeiten an einem Kolbentriebwerk:
- a)
- Die Zerlegung und der anschließende Zusammenbau eines Kolbentriebwerks zu anderen Zwecken als i) sich Zugang zu den Kolben-/Zylinderbaugruppen zu verschaffen oder ii) der Entfernung der rückwärtigen Abdeckung zur Prüfung und/oder zum Austausch von Ölpumpenbaugruppen, wenn solche Arbeiten nicht den Aus- und Wiedereinbau interner Getriebe beinhalten.
- b)
- Die Zerlegung und der anschließende Zusammenbau von Untersetzungsgetrieben.
- c)
- Schweißen und Löten von Verbindungen abgesehen von kleineren Schweißarbeiten an Abgaseinheiten, die von einem Schweißer mit der entsprechenden Zulassung oder Berechtigung ausgeführt werden, doch ausgenommen den Austausch von Komponenten.
- d)
- Die Verstellung einzelner Teile von Einheiten, die als prüfstandgetestete Einheiten geliefert werden, ausgenommen der Austausch oder die Einstellung von Artikeln, die normalerweise im Betrieb austausch- oder einstellbar sind.
- 4.
-
Das Auswuchten eines Propellers, ausgenommen
- a)
- zur Bescheinigung der statischen Auswuchtung, wenn vom Instandhaltungshandbuch gefordert;
- b)
- die dynamische Auswuchtung von eingebauten Propellern unter Verwendung elektronischer Auswuchtgeräte, wenn vom Instandhaltungshandbuch oder anderen anerkannten Lufttüchtigkeitsangaben erlaubt.
- 5.
-
Jede weitere Aufgabe, die Folgendes erfordert:
- a)
- Spezialwerkzeuge, -ausrüstung oder -einrichtungen oder
- b)
- maßgebliche Koordinationsverfahren aufgrund der langen Dauer der Aufgaben und der Beteiligung mehrerer Personen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.