ANHANG VO (EG) 2003/2229
In der Handelsrechnung für die Siliciumverkäufe in die Gemeinschaft, die unter die Verpflichtung fallen, sind folgende Angaben zu machen:
- 1.
- Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, FÜR DIE EINE VERPFLICHTUNG GILT” .
- 2.
- Name des in Artikel 2 Absatz 1 genannten Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat,
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung.
- 4.
- Ausstellungsdatum der Handelsrechnung.
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die Waren auf der Rechnung an der Gemeinschaftsgrenze vom Zoll abzufertigen sind.
- 6.
-
Genaue Beschreibung der Waren, einschließlich:
- —
-
Waren-Kennnummer (Product Code Number = PCN),
- —
-
Beschreibung der Waren gemäß den PCN,
- —
-
Waren-Kennnummer des Unternehmens (Company Product Code = CPC),
- —
-
KN-Code,
- —
-
Menge (in Tonnen).
- 7.
-
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:
- —
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Preis pro Tonne,
- —
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Zahlungsbedingungen,
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Lieferbedingungen,
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Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt.
- 8.
- Name des ersten unabhängigen Abnehmers in der Gemeinschaft, an den das verkaufende Unternehmen die Rechnung direkt ausgestellt hat.
- 9.
-
Name des Vertreters des verkaufenden Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:
„Ich, der Unterzeichnete, bestätige hiermit, dass der Verkauf der auf dieser Rechnung aufgeführten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Union im Rahmen und im Einklang mit der von [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem [Beschluss ...] angenommenen Verpflichtung erfolgt. Der Unterzeichnete erklärt, dass die Angaben in dieser Rechnung richtig und vollständig sind.”
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