Artikel 5 VO (EG) 2003/312
Die Änderungen und die technischen Anpassungen des Anhangs dieser Verordnung, die infolge von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur und der TARIC-Codes oder infolge von Beschlüssen der gemäß dem Abkommen geschaffenen Einrichtungen oder infolge des Abschlusses von Abkommen, Protokollen oder Briefwechseln zwischen der Gemeinschaft und Chile erforderlich werden, werden von der Kommission gemäß dem in Artikel 6 Absatz 2 genannten Verfahren angenommen.
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