ANHANG VO (EG) 2003/450

Formel für die Berechnung des AKI:

1.
Es sind:

wit=
Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde der Arbeitnehmer im Wirtschaftszweig i im Zeitraum t
hit=
geleistete Arbeitsstunden der Arbeitnehmer im Wirtschaftszweig i im Zeitraum t
Wij=
wij * hij = Arbeitskosten der Arbeitnehmer im Wirtschaftszweig i im Jahreszeitraum j

2.
Die Laspeyres-Grundformel für die Berechnung des AKI für den Zeitraum t bei einem jährlichen Basiszeitraum j lautet:

AKItj = Σiwit hijΣiwij hij = Σiwit / wijwij hijΣiWij = Σiwit / wijWijΣiWij

3.
Die Methodik für die Verkettung des Index wird von der Kommission festgelegt. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch Ergänzung werden nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
4.
Die bei der Berechnung des Index zu verwendenden, in Artikel 6 Absatz 1 genannten Gewichte sind die Werte von:

Wij ΣiWij

wobei Wij, i und j in Nummer 1 dieses Anhangs definiert sind. Diese Gewichte sollten für die Berechnung des Index innerhalb von zwei Jahren nach dem Zeitraum, auf den sie sich beziehen, verwendet werden.

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