Artikel 10 VO (EG) 2003/782
Evaluierung
Bis zum 10. Mai 2004 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Fortschritte bei der Ratifizierung des AFS-Übereinkommens sowie Angaben dazu vor, in welchem Umfang zinnorganische Verbindungen, die als Biozide in Bewuchsschutzsystemen von Schiffen wirken, weiterhin auf Schiffen verwendet werden, die nicht die Flagge eines Mitgliedstaats führen und die Häfen der Gemeinschaft anlaufen oder aus diesen auslaufen. Auf der Grundlage dieses Berichts kann die Kommission erforderlichenfalls Änderungen vorschlagen, um sicherzustellen, dass die Freisetzung schädlicher Verbindungen aus Bewuchsschutzsystemen in den der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterliegenden Gewässern durch Schiffe, die nicht die Flagge eines Mitgliedstaats führen, beschleunigt reduziert wird.
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