ANHANG G VO (EG) 2003/91

STATISTIKEN ÜBER VERKEHRSSTRÖME IM EISENBAHNNETZ

Liste der Variablen und Messgrößen

Güterverkehr:

Zahl der Züge

Personenverkehr:

Zahl der Züge

Sonstiger Verkehr (Dienstzüge usw.) (fakultative Angabe):

Zahl der Züge

Bezugszeitraum Ein Jahr
Periodizität Alle fünf Jahre
Liste der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle

    Tabelle G1: Güterverkehr nach Netzabschnitt

    Tabelle G2: Personenverkehr nach Netzabschnitt

    Tabelle G3: sonstiger Verkehr (Dienstzüge usw.) nach Netzabschnitt (fakultative Angabe)

Frist für die Datenübermittlung 18 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums
Erster Bezugszeitraum 2005
Anmerkung
1.
Die Mitgliedstaaten bestimmen Netzabschnitte, die zumindest das Transeuropäische Eisenbahnnetz (TEN) in ihrem Hoheitsgebiet umfassen. Sie übermitteln an Eurostat:

die geografischen Koordinaten sowie andere Angaben, die erforderlich sind, um die einzelnen Netzabschnitte sowie die Verbindungen zwischen ihnen zu lokalisieren und auf einer Karte zu verzeichnen;

Angaben über die Merkmale (einschließlich der Kapazität) der auf den einzelnen Netzabschnitten verkehrenden Züge.

2.
Jeder Netzabschnitt, der Teil des TEN ist, ist mit einem zusätzlichen Attribut im Datensatz zu versehen, um das Verkehrsaufkommen im TEN quantifizieren zu können.

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