ANHANG K VO (EG) 2003/91

GEFAHRGUTSYSTEMATIK

1.
Explosive Stoffe
2.
Gase (verdichtet, verflüssigt oder unter Druck gelöst)
3.
Entzündbare flüssige Stoffe
4.1.
Entzündbare feste Stoffe
4.2.
Selbstentzündliche Stoffe
4.3.
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
5.1.
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
5.2.
Organische Peroxide
6.1.
Giftige Stoffe
6.2.
Ansteckungsgefährliche Stoffe
7.
Radioaktive Stoffe
8.
Ätzende Stoffe
9.
Verschiedene gefährliche Stoffe

Anmerkung:

Diese Kategorien entsprechen den Kategorien, wie sie in der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (gewöhnlich RID genannt) festgelegt sind, die mit der Richtlinie 96/49/EG des Rates vom 23. Juli 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter(1) und den nachfolgenden Änderungen erlassen wurde.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 235 vom 17.9.1996, S. 25. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2001/6/EG der Kommission (ABl. L 30 vom 1.2.2001, S. 42).

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