ANHANG K VO (EG) 2003/91
GEFAHRGUTSYSTEMATIK
- 1.
- Explosive Stoffe
- 2.
- Gase (verdichtet, verflüssigt oder unter Druck gelöst)
- 3.
- Entzündbare flüssige Stoffe
- 4.1.
- Entzündbare feste Stoffe
- 4.2.
- Selbstentzündliche Stoffe
- 4.3.
- Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
- 5.1.
- Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- 5.2.
- Organische Peroxide
- 6.1.
- Giftige Stoffe
- 6.2.
- Ansteckungsgefährliche Stoffe
- 7.
- Radioaktive Stoffe
- 8.
- Ätzende Stoffe
- 9.
- Verschiedene gefährliche Stoffe
Anmerkung:
Diese Kategorien entsprechen den Kategorien, wie sie in der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (gewöhnlich RID genannt) festgelegt sind, die mit der Richtlinie 96/49/EG des Rates vom 23. Juli 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter(1) und den nachfolgenden Änderungen erlassen wurde.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 235 vom 17.9.1996, S. 25. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2001/6/EG der Kommission (ABl. L 30 vom 1.2.2001, S. 42).
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