Artikel 14 VO (EG) 2004/1118
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 1. Mai 2004. Sie beeinträchtigt jedoch nicht die Gültigkeit der Lizenzanträge und der Lizenzen, die zwischen dem 1. Mai 2004 und dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung erteilt worden sind.
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