Artikel 1 VO (EG) 2004/1288

Die in Anhang I aufgeführten Zubereitungen der Gruppe „Farbstoffe, einschließlich Pigmente” und „Mikroorganismen” werden zur Verwendung als Zusatzstoffe in der Tierernährung unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen unbefristet zugelassen.

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