ANHANG I VO (EG) 2004/1288

Farbstoffe einschließlich Pigmente
1.
Carotinoide und Xanthophylle
EG-Nr. Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Höchstgehalt Mindestgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel
E 161(z)

Astaxanthin-reiche Phaffia Rhodozyma

(ATCC 74219)

Biomasse, konzentriert aus der Hefe Phaffia rhodozyma (ATCC 74219), abgetötet, mit mindestens 4,0 g Astaxanthin je kg Zusatzstoff und mit einem Höchstgehalt an Ethoxyquin von 2000 mg/kg Lachs 100

Der Höchstgehalt ist als Astaxanthin ausgedrückt

Verabreichung erst ab einem Alter von 6 Monaten zulässig

Die Mischung des Zusatzstoffs mit Canthaxanthin ist unter der Bedingung zulässig, dass die Gesamtkonzentration von Astaxanthin und Canthaxanthin 100 mg/kg im Alleinfuttermittel nicht übersteigt

Der Ethoxyquingehalt ist anzugeben

Unbegrenzte Zeit
Forellen 100

Der Höchstgehalt ist als Astaxanthin ausgedrückt

Verabreichung erst ab einem Alter von 6 Monaten zulässig

Die Mischung des Zusatzstoffs mit Canthaxanthin ist unter der Bedingung zulässig, dass die Gesamtkonzentration von Astaxanthin und Canthaxanthin 100 mg/kg im Alleinfuttermittel nicht übersteigt

Der Ethoxyquingehalt ist anzugeben

Unbegrenzte Zeit
Mikroorganismus
EG-Nr. Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg Alleinfuttermittel
E 1702

Saccharomyces cerevisiae

NCYC Sc 47

Zubereitung von Saccharomyces cerevisiae mit mindestens 5 × 109 KBE/g Zusatzstoff Sauen 5 × 109 1 × 1010 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben Unbegrenzte Zeit
E 1704

Saccharomyces cerevisiae

CBS 493.94

Zubereitung von Saccharomyces cerevisiae mit mindestens:

1 x 109 KBE/g Zusatzstoff

Kälber 6 Monate 2 × 108 2 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Unbegrenzt
Mastrinder 1,7 × 108 1,7 × 108

In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.

Die Menge an Saccharomyces cerevisiae in der Tagesration darf je 100 kg Körpergewicht 7,5 x 108 KBE nicht übersteigen.

Für jede weiteren 100 kg Körpergewicht sind 1 x 108 KBE hinzuzufügen.

Unbegrenzt
E 1705

Enterococcus faecium

NCIMB 10415

Zubereitung von Enterococcus faecium mit mindestens

    mikroverkapselt:

    1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

    Granulat:

    3,5 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Kälber 6 Monate 1 × 109 6,6 × 109

In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben

Granulat darf nur in Milchaustauschern verwendet werden

Unbegrenzte Zeit
E 1706

Enterococcus faecium

DSM 7134

Mischung von:

Enterococcus faecium mit mindestens 7 × 109 KBE/g

Kälber 4 Monate 1 × 109 5 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben Unbegrenzte Zeit

Lactobacillus rhamnosus

DSM 7133

und

Lactobacillus rhamnosus mit mindestens 3 × 109 KBE/g

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