ANHANG VI VO (EG) 2004/14

Teil 1
Rinderhaltung

Mengen und Beihilfe für die Lieferung von Tieren aus der Gemeinschaft je Kalenderjahr

WarenbezeichnungKN-CodeMenge

Beihilfe

(EUR/Tier)

Rinder, lebend:
Reinrassige Zuchtrinder
01021010010210903200621

Teil 2
Schweinehaltung

Mengen und Beihilfe für die Lieferung von Tieren aus der Gemeinschaft je Kalenderjahr

WarenbezeichnungKN-CodeMenge

Beihilfe

(EUR/Tier)

Reinrassige Zuchtschweine(1)
männlich
01031000200470
weiblich
010310005500370

Teil 3
Geflügel- und Kaninchenhaltung

Mengen und Beihilfe für die Lieferung von Tieren aus der Gemeinschaft je Kalenderjahr

WarenbezeichnungKN-Code

Menge

(Anzahl Tiere, Stücke)

Beihilfe

(EUR/Tier, Stück)

Zuchttiere:
Küken bis zu einem Höchstgewicht von 185 g

ex01051191

ex01051199

9350000,25
Zuchtkaninchen:
reinrassige Zuchttiere (Großeltern)
ex01061910220030
Eltern
520024

Fußnote(n):

(1)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen.

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