Präambel VO (EG) 2004/1409

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide(1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1185/2004 der Kommission(2) wurde eine Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 1000000 Tonnen Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle eröffnet.
(2)
Da die Ausschreibung für die Ausfuhr in alle Drittländer gilt, sollte das Verfahren zur Freigabe der Ausfuhrsicherheit vereinfacht werden.
(3)
Angesichts der derzeitigen Marktlage sollte die Dauerausschreibung geändert werden, um die ältesten verfügbaren Partien zu berücksichtigen.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 1185/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
(5)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78.

(2)

ABl. L 227 vom 26.6.2004, S. 11.

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