Präambel VO (EG) 2004/1409
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide(1), insbesondere auf Artikel 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Mit der Verordnung (EG) Nr. 1185/2004 der Kommission(2) wurde eine Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 1000000 Tonnen Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle eröffnet.
- (2)
- Da die Ausschreibung für die Ausfuhr in alle Drittländer gilt, sollte das Verfahren zur Freigabe der Ausfuhrsicherheit vereinfacht werden.
- (3)
- Angesichts der derzeitigen Marktlage sollte die Dauerausschreibung geändert werden, um die ältesten verfügbaren Partien zu berücksichtigen.
- (4)
- Die Verordnung (EG) Nr. 1185/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
- (5)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78.
- (2)
ABl. L 227 vom 26.6.2004, S. 11.
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