Artikel 1 VO (EG) 2004/1437

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 wird um die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Bezeichnungen ergänzt, und diese Bezeichnungen werden als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) bzw. geschützte geografische Angabe (g.g.A.) in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragen.

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