ANHANG I VO (EG) 2004/1453

Mikroorganismen
EG-Nr. Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg Alleinfuttermittel
E 1700

Bacillus licheniformis

DSM 5749

Bacillus subtilis

DSM 5750

(Im Verhältnis 1:1)

Mischung von Bacillus licheniformis und Bacillus subtilis mit einem Mindestgehalt von 3,2 × 109 KBE/g des Zusatzstoffs (1,6 × 109 KBE/g jedes Bakteriums) Sauen 1,28 × 109 1,28 × 109

In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.

Bei Sauen 2 Wochen vor dem Abferkeln und während der Laktationsperiode.

Unbegrenzte Zeit
E 1701

Bacillus cereus var. toyoi

NCIMB 40112/CNCM I-1012

Zubereitung aus Bacillus cereus var. toyoi mit mindestens 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff Ferkel Von 2 bis 4 Monaten 0,5 × 109 1 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Unbegrenzte Zeit
Mastschweine Von 4 Monaten bis zur Schlachtung 0,2 × 109 1 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Unbegrenzte Zeit

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