Artikel 1 VO (EG) 2004/1483
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 wird um die im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten Bezeichnungen ergänzt. Diese Bezeichnungen werden außerdem in das „Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben” als geschützte geografische Angaben (g.g.A.) gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragen.
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