Artikel 1 VO (EG) 2004/1486
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 wird um die im Anhang dieser Verordnung genannten fünf Bezeichnungen ergänzt. Diese Bezeichnungen werden außerdem in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben als geschützte geografische Angabe (g. g. A.) oder geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragen.
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