Artikel 2 VO (EG) 2004/1628

Die Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Ausgleichszölle gemäß der vorläufigen Verordnung auf die Einfuhren von Grafitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,65 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 6,0 μOm oder weniger, die dem KN-Code ex85451100 (TARIC-Code 8545110010) zugewiesen werden, und von für solche Elektroden verwendeten Nippeln, die dem KN-Code ex85459090 (TARIC-Code 8545909010) zugewiesen werden, unabhängig davon, ob sie zusammen oder getrennt eingeführt werden, mit Ursprung in Indien, werden wie nachstehend festgelegt endgültig vereinnahmt.

Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Ausgleichszollsätze übersteigen, werden freigegeben. Übersteigen die endgültigen Zölle die vorläufigen Zölle, so werden die Sicherheitsleistungen nur in Höhe der vorläufigen Zölle vereinnahmt.

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