Artikel 1 VO (EG) 2004/1629

(1) Auf die Einfuhren von Graphitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,65 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 6,0 μOm oder weniger, die dem KN-Code ex85451100 (TARIC-Code 8545110010) zugewiesen werden, und von für solche Elektroden verwendeten Nippeln, die dem KN Code ex85459090 (TARIC-Code 8545909010) zugewiesen werden, unabhängig davon, ob sie zusammen oder getrennt eingeführt werden, mit Ursprung in Indien, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.

(2) Für die von den nachstehend genannten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt:

Unternehmen Endgültiger Zoll TARIC-Zusatzcode
Graphite India Limited (GIL), 31 Chowringhee Road, Kolkatta — 700016, West Bengal 9,4 % A530
Hindustan Electro Graphite (HEG) Limited, Bhilwara Towers, A-12, Sector- 1, Noida — 201301, Uttar Pradesh 0 % A531
Alle übrigen Unternehmen 8,5 % A999

(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.