Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2004/1638

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. September 2004

Für die Kommission

Frederik Bolkestein

Mitglied der Kommission

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.