Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2004/1746

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Oktober 2004

Für die Kommission

Jörgen Holmquist

Generaldirektor für Fischerei

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