Artikel 1 VO (EG) 2004/1845
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 wird durch die im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten Bezeichnungen ergänzt. Diese Bezeichnungen werden als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) bzw. als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragen.
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