Präambel VO (EG) 2004/1925
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates vom 7. Oktober 2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 218/92(1), insbesondere auf Artikel 18, Artikel 35 und Artikel 37,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die in der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 und in der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern, bestimmter Verbrauchsteuern und der Steuern auf Versicherungsprämien(2) niedergelegten Vorschriften über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 zusammengefasst und verstärkt.
- (2)
- Festzulegen sind die Kategorien von Informationen, bei denen der Austausch der Auskünfte ohne vorheriges Ersuchen erfolgt, sowie die Häufigkeit dieses Austauschs und die praktischen Modalitäten.
- (3)
- Es sollten Modalitäten für die elektronische Übermittlung von Auskünften gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 festgelegt werden.
- (4)
- Schließlich ist es notwendig, zur Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 eine Liste statistischer Angaben zu erstellen.
- (5)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Einklang,
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 885/2004 (ABl. L 168 vom 1.5.2004, S. 1).
- (2)
ABl. L 336 vom 27.12.1977, S. 15. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/56/EG (ABl. L 127 vom 29.4.2004, S. 70).
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