Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2004/1926
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 3. November 2004
Für die Kommission
Jörgen Holmquist
Generaldirektor für Fischerei
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