ANHANG VO (EG) 2004/1989

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Zubereitung aus gegartem Fleisch mit folgender Zusammensetzung (in GHT):

Leber:
15
Separatorenfleisch vom Schwein:
5
Nacken vom Schwein:
2
Niere:
6
Lunge:
13
Schweinemilz:
7
Schwarte:
20
Fett mit Schwarte:
20
weitere Zutaten:
2
Wasser:
10

Die Zubereitung ist in Dosen aufgemacht.

16022090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und dem Wortlaut der KN-Codes 1602, 160220 und 16022090.

Die Menge der in der Zubereitung enthaltenen Leber wird als ausreichend betrachtet, um dem Erzeugnis den Charakter einer Zubereitung aus Leber zu verleihen (siehe Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu den Unterpositionen 16022011 bis 16022090).

2.
Erzeugnisse bestehend aus Zuckerlösung und geringen Mengen anderer Stoffe in folgender Zusammensetzung (GHT):

    ERZEUGNIS 1

    Zucker:
    31,5
    Glucosesirup:
    28,5
    Citronensäure:
    5
    Äpfelsäure:
    2,5
    Verdickungsmittel Xanthan:
    0,2
    Natriumbenzoat:
    0,05
    Acesulfam K:
    0,03
    Aspartam:
    0,009
    Aromastoffe:
    0,5
    Farbstoffe:
    0,002
    Wasser:
    verbleibender Rest

    Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf in einer kleinen Plastikflasche mit Tropfenzähler aufgemacht

    (H = 6 cm; ø = 2 cm)

    (Siehe Foto Nr. 1)(*)

    ERZEUGNIS 2

    Zucker:
    34
    Citronensäure:
    5
    Äpfelsäure:
    3
    Fumarsäure:
    0,05
    Natrium-Carboxylmethyl-Cellulose:
    0,07
    Kaliumsorbat:
    0,016
    Natriumbenzoat:
    0,01
    Acesulfam K:
    0,03
    Aspartam:
    0,01
    Aromastoffe:
    0,5
    Farbstoffe:
    0,002
    Wasser:
    verbleibender Rest

    Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf als Spray in einer kleinen Plastikflasche aufgemacht

    (H = 10 cm; ø = 1,5 cm)

    (Siehe Foto Nr. 2)(*)

Beide Erzeugnisse sind für den direkten Verbrauch, ohne Verdünnen mit Wasser, aufgemacht.

21069059

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069059.

Da die Zubereitungen flüssig sind, weisen sie nicht die Merkmale von Zuckerwaren der Position 1704 auf, da die HS-Erläuterungen besagen, dass „zu dieser Position die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, fest oder halbfest” gehören.

Ferner können sie nicht als nicht alkoholhaltige Getränke im Sinne der Unterposition 22021000 angesehen werden, da sie aufgrund ihres Säuregehalts nicht unmittelbar als Getränk verwendet werden können (zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 22).

3.
Proteinisolate aus Molke, in Pulverform, mit über 90 GHT Protein bezogen auf die Trockenmasse. Die Erzeugnisse werden durch Mikrofiltration von Molke erzeugt.

Das Proteinprofil ist Folgendes:

Beta-Lactoglobulin: 50-60 GHT

Alpha-Lactalbumin: 10-25 GHT

Immunoglobulin: 5-7 GHT

Glycopeptide: ca. 20 GHT.

Lactose und Fettgehalt liegen unter 1 GHT.

Wenn während des Herstellungsverfahrens Lecithin als Befeuchtungsmittel verwendet wird, kann es in kleinen Mengen vorhanden sein.

Die Erzeugnisse sind zur menschlichen Ernährung bestimmt.

35022091

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 4 und dem Wortlaut der KN-Codes 3502, 350220 und 35022091.

Die Erzeugnisse sind als Konzentrate von zwei oder mehr Molkenproteinen im Sinne des Wortlauts der Position 3502 zu betrachten und können nicht als Isolate von Lactoglobulinen im Sinne von Position 3504 angesehen werden.

Foto Nr. 1 Foto Nr. 2

Fußnote(n):

(*)

Die Fotos dienen lediglich Informationszwecken.

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