Artikel 2 VO (EG) 2004/2080

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Mai 2004. Sie berührt jedoch nicht die Gültigkeit der in Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2298/2001 genannten und zwischen dem 1. Mai 2004 und dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung ausgestellten Dokumente.

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