ANHANG IV VO (EG) 2004/2103

FISCHEREIAUFWAND — OSTSEE

Definition der mitzuteilenden Angaben und Beschreibung einer Meldung

Aggregierte Angaben nach Fischereien

Feldbezeichnung Breite Anordnung Definition und Bemerkungen
Indikator zur Aktualisierung 3 Code für die Art der Meldung (Tabelle 1)
Meldeland 3 Mitgliedstaat (Code Alpha-3 ISO), der die Meldung macht.
Fischerei 5 L Code der Fischerei (Tabelle 2), in der die Tätigkeit stattfand.
Beobachtungsjahr 4 Jahr (YYYY), in dem das Schiff beobachtet wird.
Erster Monat 2 Erster Monat (MM) des Beobachtungszeitraums
Letzter Monat 2 Letzter Monat (MM) des Beobachtungszeitraums
Aufwand/Leistung 14 R Anzahl kW (ganze Zahl), multipliziert mit der Anzahl der Tage (ganze Zahl) in dem Gebiet, um den Fischereiaufwand im Beobachtungszeitraum auszudrücken(*)
Füllfeld 14

Tabelle 1

Codes für den Indikator zur Aktualisierung

Meldung nach Fischerei FIS
Löschung einer Meldung nach Fischerei DFI

Tabelle 2

Codes der Fischereien in der Ostsee — Verordnung (EG) Nr. 779/97

Fanggerät Zielarten Aufwandsgebiete Code
Zug- und Schleppgerät Grundfischarten Untergebiete 22—32 TGD5
Stationäres Fanggerät und Treibnetze Grundfischarten Untergebiete 22—32 DGD5
Alle Geräte Pelagische Arten (Hering, Sprotte) Untergebiete 22—32 AGH5
davon: Untergebiete 30—31 AGH51
Alle Geräte Lachs, Meerforelle und Süßwasserfisch Untergebiete 22—32 AGS5

Fußnote(n):

(*)

Berechnet als Σ(i=1,n)aiPi wobei n die Anzahl der Schiffe im Gebiet, ai die Anzahl der Seetage des Schiffs im Gebiet im Beobachtungszeitraum und Pi die durchschnittliche Maschinenleistung des Schiffs im Gebiet im Beobachtungszeitraum ist.

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