Artikel 9 VO (EG) 2004/2222
Auf Veranlassung der Kommission oder eines Mitgliedstaates prüft der Fachbereich Zolltarifliche und statistische Nomenklatur des durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates eingesetzten Ausschusses für den Zollkodex nach Maßgabe der genannten Verordnung vordringlich alle Fragen nach der Einreihung der unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse in die Kombinierte Nomenklatur, um sie den entsprechenden Erzeugnisgruppen zuzuordnen.
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