ANHANG VO (EG) 2004/2238

Änderung anderer Verlautbarungen

Die Änderungen in diesem Anhang sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Wird dieser Standard auf eine frühere Periode angewendet, sind diese Änderungen entsprechend auch anzuwenden.

A1.
SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Unternehmen - Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen wird wie nachstehend beschrieben geändert.

Der Verweis wird geändert und lautet wie folgt:

    Verweis: IAS 31 Anteile an Joint Ventures

Paragraph 1 wird wie folgt geändert:

1.
IAS 31.48 bezieht sich in folgender Weise sowohl auf Einlagen als auch auf Verkäufe zwischen einem Partnerunternehmen und einem Joint Venture: „Wenn ein Partnerunternehmen Einlagen an ein Joint Venture leistet oder Vermögenswerte verkauft, so ist bei der Erfassung eines Anteils der aus diesem Geschäftsvorfall stammenden Gewinne oder Verluste der wirtschaftliche Gehalt des Geschäftsvorfalls zu berücksichtigen.” Darüber hinaus besagt IAS 31.24, dass „ein gemeinschaftlich geführtes Unternehmen ein Joint Venture in Form einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder anderen rechtlichen Einheit ist, an der jedes Partnerunternehmen beteiligt ist.” Es gibt keine explizite Anwendungsleitlinie zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten, die aus Einlagen von nicht monetären Vermögenswerten in gemeinschaftlich geführte Unternehmen ( „Jointly Controlled Entities” kurz „JCEs” ) resultieren.

A2.
In den International Financial Reporting Standards, einschließlich der International Accounting Standards und Interpretationen, Stand Dezember 2003, werden Hinweise auf die derzeit gültige Fassung von IAS 31 Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures in IAS 31 Anteile an Joint Ventures geändert.

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