Artikel 1 VO (EG) 2004/2258

Die Umrechnungsfaktoren, die zur Berechnung der gemeinschaftlichen Rücknahme- und Verkaufspreise für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 aufgeführten Erzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 2005 dienen, sind in Anhang I aufgeführt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.