Artikel 3 VO (EG) 2004/2258
Die Rücknahmepreise, die für das Fischwirtschaftsjahr 2005 in den von den wichtigsten Verbrauchszentren der Gemeinschaft sehr weit entfernt liegenden Anlandegebieten gelten, und die Erzeugnisse, auf die sie sich beziehen, sind in Anhang III aufgeführt.
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