Artikel 1 VO (EG) 2004/2268
1. Auf die Einfuhren von Wolframcarbid, von mit metallischem Pulver vermischtem Wolframcarbid und von Mischwolframcarbid des KN-Codes 28499030 und ex38243000(1) (TARIC-Code 3824300010) mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
2. Der endgültige Antidumpingzoll auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt, beträgt 33 %.
3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Fußnote(n):
- (1)
Die Partikel sind unregelmäßig und nicht frei fließend im Gegensatz zu den Partikeln pressfertiger Pulver, die sphärisch oder körnig geformt sowie gleichmäßig und frei fließend sind. Das geringe Fließverhalten kann mit Hilfe eines kalibrierten Trichters gemessen und ermittelt werden, zum Beispiel mit einem HALL-Durchflussmesser nach DIN ISO 4490.
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