Artikel 17 VO (EG) 2004/261
Bericht
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Januar 2007 über die Anwendung und die Ergebnisse dieser Verordnung Bericht, insbesondere über Folgendes:
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die Häufigkeit von Fällen der Nichtbeförderung und der Annullierung von Flügen;
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die mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser Verordnung auf Fluggäste, die in Vertragsbeziehung mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft stehen oder eine Buchung für einen Flug als Teil einer Pauschalreise besitzen, für die die Richtlinie 90/314/EWG gilt, und die von einem Flughafen in einem Drittland einen Flug zu einem Flughafen in einem Mitgliedstaat antreten, der nicht von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durchgeführt wird;
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die mögliche Überprüfung der Ausgleichsbeträge nach Artikel 7 Absatz 1.
Dem Bericht sind, soweit erforderlich, Legislativvorschläge beizufügen.
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