Artikel 3 VO (EG) 2004/460

Aufgaben

Um zu gewährleisten, dass dem Zuständigkeitsbereich und den Zielen gemäß den Artikeln 1 und 2 entsprochen wird, nimmt die Agentur folgende Aufgaben wahr:

a)
Erhebung geeigneter Informationen zur Analyse der derzeitigen und absehbaren Risiken sowie — insbesondere auf europäischer Ebene — der Risiken, die sich auf die Belastbarkeit und die Verfügbarkeit elektronischer Kommunikationsnetze und auf die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der auf diesem Weg abgerufenen und übertragenen Informationen auswirken könnten, sowie Bereitstellung der Analyseergebnisse für die Mitgliedstaaten und die Kommission;
b)
im Rahmen ihrer Ziele Beratung und — auf Verlangen — Unterstützung des Europäischen Parlaments, der Kommission, europäischer Stellen und Einrichtungen oder der von den Mitgliedstaaten benannten zuständigen Stellen;
c)
Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren im Bereich der Netz- und Informationssicherheit, unter anderem durch regelmäßige Anhörung der Industrie, der Hochschulen sowie anderer betroffener Sektoren und durch den Aufbau von Kontaktnetzen für gemeinschaftliche Stellen sowie für die von den Mitgliedstaaten benannten öffentlichen Stellen und für Organisationen des Privatsektors und Verbraucherorganisationen;
d)
Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Verhütung, Bewältigung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;
e)
Beitrag zur Sensibilisierung und zur frühzeitigen, objektiven und umfassenden Informationsvermittlung in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für alle Nutzer, unter anderem durch Förderung des Austauschs der jeweils besten Verfahren, einschließlich der Verfahren zur Warnung der Nutzer, sowie durch Nutzung der Synergieeffekte zwischen Initiativen des öffentlichen und des privaten Sektors;
f)
Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten in ihrem Dialog mit der Industrie, um sicherheitsrelevante Probleme bei Hardware- und Softwareprodukten anzugehen;
g)
Verfolgen der Entwicklung von Standards für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;
h)
Beratung der Kommission in Bezug auf Forschungsarbeiten im Bereich der Netz- und Informationssicherheit sowie hinsichtlich des effizienten Einsatzes von Technologien zur Risikovermeidung;
i)
Förderung von Risikobewertungsmaßnahmen und interoperablen Lösungen für das Risikomanagement sowie von Studien über Lösungen für das Präventionsmanagement innerhalb von Organisationen des öffentlichen und des privaten Sektors;
j)
Beitrag zu den Bemühungen der Gemeinschaft um eine Zusammenarbeit mit Drittländern und gegebenenfalls mit internationalen Organisationen zur Förderung eines gemeinsamen Gesamtkonzepts für Fragen der Netz- und Informationssicherheit, wodurch zur Entwicklung einer Kultur der Netz- und Informationssicherheit beigetragen wird;
k)
unabhängige Formulierung eigener Schlussfolgerungen, Leitlinien und Ratschläge zu Fragen innerhalb ihrer Zuständigkeiten und Ziele.

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