Erklärung der Kommission VO (EG) 2004/551

Die Kommission wird, sofern erforderlich, auf der Grundlage eines Erfahrungsberichts betreffend die Durchführung von Artikel 5 innerhalb von fünf Jahren Vorschläge bezüglich der Änderung des in Artikel 5 Absatz 6 vorgesehenen Verfahrens unterbreiten.

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