Artikel 17 VO (EG) 2004/648
Aufgehobene Rechtsvorschriften
(1) Die folgenden Richtlinien werden mit Wirkung ab dem 8. Oktober 2005 aufgehoben:
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Richtlinie 73/404/EWG,
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Richtlinie 73/405/EWG,
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Richtlinie 82/242/EWG,
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Richtlinie 82/243/EWG und
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Richtlinie 86/94/EWG.
(2) Die Empfehlung 89/542/EWG wird ab dem 8. Oktober 2005 aufgehoben.
(3) Verweise auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweise auf diese Verordnung.
(4) Am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung heben die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf, die sie aufgrund der in Absatz 1 genannten Richtlinien bzw. der in Absatz 2 genannten Empfehlung erlassen haben.
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