Artikel 55 VO (EG) 2004/726
Es wird eine Europäische Arzneimittel-Agentur geschaffen.
Die Agentur ist verantwortlich für die Koordinierung der vorhandenen Wissenschaftsressourcen, die ihr von den Mitgliedstaaten zur Beurteilung, Überwachung und Pharmakovigilanz von Arzneimitteln zur Verfügung gestellt werden.
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