ANHANG VO (EG) 2004/753
STATISTIKEN ÜBER WISSENSCHAFT UND TECHNOLOGIE
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Abschnitt 1
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Statistik über Forschung und Entwicklung
1. Im Folgenden wird die Liste der zu erstellenden Statistiken (einschließlich ihrer Untergliederungen) aufgeführt.
Code | Alle Sektoren | Durchführungssektoren | |||||
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Unternehmenssektor | Hochschulsektor | Staatssektor | Sektor der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck | Anmerkungen | |||
1.11 | Anzahl des F&E-Personals (Kopfzahl) | ||||||
Ohne Untergliederung | 1.11.0.0 | 1.11.0.1 | 1.11.0.2 | 1.11.0.3 | 1.11.0.4 | ||
Nach Beschäftigung und Geschlecht | 1.11.1.0 | 1.11.1.1 | 1.11.1.2 | 1.11.1.3 | 1.11.1.4 | Als Alternative kann die Untergliederung nach Qualifikation und Geschlecht geliefert werden | |
Nach Qualifikation und Geschlecht | 1.11.2.0 | 1.11.2.1 | 1.11.2.2 | 1.11.2.3 | 1.11.2.4 | Als Alternative kann die Untergliederung nach Beschäftigung und Geschlecht geliefert werden | |
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) | 1.11.3.1 | ||||||
Nach großen Wissenschaftsbereichen und Geschlecht | 1.11.4.2 | 1.11.4.3 | Alle vier Jahre | ||||
Nach Regionen (NUTS 2) | 1.11.5.0 | 1.11.5.1 | 1.11.5.2 | 1.11.5.3 | 1.11.5.4 | ||
Nach Regionen (NUTS 2) und Geschlecht | 1.11.6.0 | 1.11.6.1 | 1.11.6.2 | 1.11.6.3 | 1.11.6.4 | Übermittlung freigestellt | |
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) und Geschlecht | 1.11.7.1 | Alle vier Jahre | |||||
1.12 | Anzahl der Forscher (Kopfzahl) | ||||||
Ohne Untergliederung | 1.12.0.0 | 1.12.0.1 | 1.12.0.2 | 1.12.0.3 | 1.12.0.4 | ||
Nach Geschlecht | 1.12.1.0 | 1.12.1.1 | 1.12.1.2 | 1.12.1.3 | 1.12.1.4 | ||
Nach Qualifikation und Geschlecht | 1.12.2.0 | 1.12.2.1 | 1.12.2.2 | 1.12.2.3 | 1.12.2.4 | Übermittlung freigestellt | |
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) und Geschlecht | 1.12.3.1 | Alle vier Jahre | |||||
Nach großen Wissenschaftszweigen und Geschlecht | 1.12.4.2 | 1.12.4.3 | Alle vier Jahre | ||||
Nach Regionen (NUTS 2) | 1.12.5.0 | 1.12.5.1 | 1.12.5.2 | 1.12.5.3 | 1.12.5.4 | ||
Nach Regionen (NUTS 2) und Geschlecht | 1.12.6.0 | 1.12.6.1 | 1.12.6.2 | 1.12.6.3 | 1.12.6.4 | Übermittlung freigestellt | |
Nach Altersgruppen und Geschlecht | 1.12.7.2 | 1.12.7.3 | Übermittlung freigestellt | ||||
Nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht | 1.12.8.2 | 1.12.8.3 | Übermittlung freigestellt | ||||
1.13 | Anzahl des F&E-Personals (in Vollzeitäquivalent) | ||||||
Ohne Untergliederung | 1.13.0.0 | 1.13.0.1 | 1.13.0.2 | 1.13.0.3 | 1.13.0.4 | Jährlich | |
Nach Beschäftigung | 1.13.1.0 | 1.13.1.1 | 1.13.1.2 | 1.13.1.3 | 1.13.1.4 | Als Alternative kann die Untergliederung nach Qualifikation geliefert werden | |
Nach Qualifikation | 1.13.2.0 | 1.13.2.1 | 1.13.2.2 | 1.13.2.3 | 1.13.2.4 | Als Alternative kann die Untergliederung nach Beschäftigung geliefert werden | |
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) | 1.13.3.1 | ||||||
Nach großen Wissenschaftszweigen und Geschlecht | 1.13.4.2 | 1.13.4.3 | Übermittlung freigestellt | ||||
Nach Regionen (NUTS 2) | 1.13.5.0 | 1.13.5.1 | 1.13.5.2 | 1.13.5.3 | 1.13.5.4 | ||
Nach Größenklassen | 1.13.6.1 | Übermittlung freigestellt für die Größenklassen 0 und 1-9 der Lohn- und Gehaltsempfänger | |||||
1.14 | Anzahl der Forscher (Vollzeitäquivalent) | ||||||
Ohne Untergliederung | 1.14.0.0 | 1.14.0.1 | 1.14.0.2 | 1.14.0.3 | 1.14.0.4 | Jährlich | |
Nach Geschlecht | 1.14.1.0 | 1.14.1.1 | 1.14.1.2 | 1.14.1.3 | 1.14.1.4 | Übermittlung freigestellt | |
Nach Qualifikation | 1.14.2.0 | 1.14.2.1 | 1.14.2.2 | 1.14.2.3 | 1.14.2.4 | Übermittlung freigestellt | |
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) | 1.14.3.1 | ||||||
Nach großen Wissenschaftszweigen und Geschlecht | 1.14.4.2 | 1.14.4.3 | Übermittlung freigestellt | ||||
Nach Regionen (NUTS 2) | 1.14.5.0 | 1.14.5.1 | 1.14.5.2 | 1.14.5.3 | 1.14.5.4 | ||
Nach Regionen (NUTS 2) und Geschlecht | 1.14.6.0 | 1.14.6.1 | 1.14.6.2 | 1.14.6.3 | 1.14.6.4 | Übermittlung freigestellt | |
Nach Größenklassen | 1.14.7.1 | Übermittlung freigestellt für die Größenklassen 0 und 1-9 der Lohn- und Gehaltsempfänger | |||||
1.20 | Interne F&E-Ausgaben | ||||||
Ohne Untergliederung | 1.20.0.0 | 1.20.0.1 | 1.20.0.2 | 1.20.0.3 | 1. 20.0.4 | Jährlich | |
Nach Finanzierungsquellen | 1.20.1.0 | 1.20.1.1 | 1.20.1.2 | 1.20.1.3 | 1.20.1.4 | ||
Nach zivilen/militärischen Zwecken | 1. 20.2.0 | Übermittlung freigestellt | |||||
Nach Art der F&E | 1.20.3.0 | 1.20.3.1 | 1.20.3.2 | 1.20.3.3 | 1.20.3.4 | Übermittlung freigestellt | |
Nach Kostenarten | 1.20.4.0 | 1.20.4.1 | 1.20.4.2 | 1.20.4.3 | 1.20.4.4 | ||
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) | 1.20.5.1 | ||||||
Nach Größenklassen | 1.20.6.1 | Übermittlung freigestellt für die Größenklassen 0 und 1-9 der Lohn- und Gehaltsempfänger | |||||
Nach Finanzierungsquellen und Größenklassen | 1.20.7.1 | ||||||
Nach großen Wissenschaftszweigen | 1.20.8.2 | 1.20.8.3 | Übermittlung freigestellt | ||||
Nach sozioökonomischen Zielen | 1.20.9.3 | Übermittlung freigestellt | |||||
Nach Regionen (NUTS 2) | 1.20.10.0 | 1.20.10.1 | 1.20.10.2 | 1.20.10.3 | 1.20.10.4 |
2. Für sämtliche Variablen werden alle zwei Jahre Daten geliefert, sofern in den Tabellen in Abschnitt 1 keine andere Häufigkeit angegeben worden ist (jährlich oder alle vier Jahre).
3. Das erste Bezugsjahr, für das die in Abschnitt 1 aufgeführten Statistiken zu erstellen sind, ist das Kalenderjahr 2003. Soweit die nationalen statistischen Systeme in größerem Umfang angepasst werden müssen, kann die Kommission den Mitgliedstaaten für die für das erste Bezugsjahr zu erstellenden Statistiken Ausnahmeregelungen gewähren. In ganz besonderen Ausnahmefällen kann die Ausnahmeregelung für die regionalen Untergliederungen der Variablen 1.11, 1.12, 1.13, 1.14 und 1.20 verlängert werden.
4. Die Ergebnisse sind innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des als Bezugszeitraum geltenden Kalenderjahres zu übermitteln. Darüber hinaus sind für die Variablen mit jährlicher Häufigkeit innerhalb von 10 Monaten nach Ende des als Bezugszeitraum geltenden Kalenderjahres vorläufige Ergebnisse zu übermitteln.
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5.
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Erstellung der Ergebnisse:
- 5.1.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach Tätigkeiten sind zu untergliedern in „Forscher” , „Techniker/vergleichbares Personal” und „sonstiges unterstützendes Personal” .
- 5.2.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach Qualifikationen sind zu untergliedern in „Abschlüsse mit Doktorgrad (ISCED 6)” , „andere Universitäts- und Hochschulabschlüsse (ISCED 5A und 5B)” und „sonstige Qualifikationen” .
- 5.3.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach großen Wissenschaftszweigen sind zu untergliedern in „Naturwissenschaften” , „Ingenieur- und technische Wissenschaften” , „medizinische Wissenschaften” , „Agrarwissenschaften” , „Sozialwissenschaften” und „Geisteswissenschaften” .
- 5.4.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach Größenklassen sind zu untergliedern in folgende Größenklassen: „0 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „1-9 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „10-49 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „50-249 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „250-499 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „500 und mehr Lohn- und Gehaltsempfänger” .
- 5.5.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach Finanzierungsquellen sind zu untergliedern in „Unternehmenssektor” , „Staatssektor” , „Sektor der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck” , „Hochschulsektor” und „Ausland” .
- 5.6.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach F&E-Arten sind zu untergliedern in „Grundlagenforschung” , „angewandte Forschung” und „experimentelle Entwicklung” .
- 5.7.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach Kostenarten sind zu untergliedern in „laufende Kosten (Arbeitskosten und sonstige Kosten)” und „Kapitalkosten” .
- 5.8.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach sozioökonomischen Zielen sind zu untergliedern nach der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS) auf Kapitelebene.
- 5.9.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach Altersgruppen sind nach folgenden Altersklassen zu untergliedern (in Jahren): „bis 25” , „25-34” , „35-44” , „45-54” , „55-64” , „65 und älter” .
- 5.10.
- Die Ergebnisse der Statistiken nach Staatsangehörigkeit sind in folgende Kategorien zu untergliedern: „eigene Staatsangehörigkeit” , „Staatsangehörigkeit anderer EU-Mitgliedstaaten” , „Staatsangehörigkeit anderer europäischer Länder” , „Staatsangehörigkeit nordamerikanischer Länder” , „Staatsangehörigkeit mittel- und südamerikanischer Länder” , „Staatsangehörigkeit asiatischer Länder” , „Staatsangehörigkeit afrikanischer Länder” , „Staatsangehörigkeit sonstiger Länder” .
- 5.11.
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Die Ergebnisse der Statistiken nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) sind in folgende Abteilungen, Gruppen, Klassen und Aggregate der NACE Rev. 2 zu untergliedern:
„01, 02, 03” , „05, 06, 07, 08, 09” , „10 bis 33” , „10, 11, 12” , „10, 11” , „12” , „13, 14, 15” , „13” , „14” , „15” , „16, 17, 18” , „16” , „17” , „18” , „19” , „20” , „21” , „22” , „23” , „24” , „25, 26, 27, 28, 29, 30” , „25” , „25.40” , „26” , „26.1” , „26.2” , „26.3” , „26.4” , „26.5” , „26.6” , „26.7” , „27” , „28” , „29” , „30” , „30.1” , „30.2” , „30.3” , „30.4” , „31” , „32” , „32.50” , „33” , „35, 36” , „37, 38, 39” , „41, 42, 43” , „45, 46, 47” , „49, 50, 51, 52, 53” , „55, 56” , „58, 59, 60, 61, 62, 63” , „61” , „62” , „63” , „64, 65, 66” , „68” , „69, 70, 71, 72, 73, 74, 75” , „72” , „77, 78, 79, 80, 81, 82” , „84, 85” , „86” , „87, 88” , „90, 91, 92, 93” , „94, 95, 96, 97, 98, 99” , „01 bis 99” .
6. Die Konzepte und Definitionen im Zusammenhang mit den in diesem Abschnitt genannten Statistiken sind im Frascati-Handbuch enthalten.
7. Die Kommission und/oder die Mitgliedstaaten führen auf freiwilliger Basis Pilotstudien vor allem zu folgenden Themen durch:- a)
- Weitere Untergliederung der Forscher (Personenzahl) im Unternehmenssektor,
- b)
- Anzahl der Ausgliederungen oder ähnlicher Outputindikatoren, die von Forschern im Hochschulsektor durchgeführt werden,
- c)
- Weitere Untergliederung der Kategorie „Finanzierungsquellen Ausland” (unter Ziffer 5.5 aufgeführt) in „ausländische Unternehmen” , „staatliche Stellen” , „private Organisationen ohne Erwerbszweck” , „Hochschulsektor” , „Europäische Kommission” , „internationale Organisationen” , „Sonstige” ,
- d)
- Indikatoren für die Globalisierung von F&E.
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Abschnitt 2
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Statistik über staatliche Mittelzuweisungen oder Ausgaben für Forschung und Entwicklung (GBAORD)
1. Folgende Statistiken sind zu erstellen:
Code | Titel |
---|---|
21.0 | Staatliche Mittelzuweisungen für F&E im vorläufigen Haushaltsplan (vom Parlament zu Beginn des Haushaltsjahres genehmigt) |
21.1 | Staatliche Mittelzuweisungen für F&E im endgültigen Haushaltsplan (während des Haushaltsjahres genehmigter überarbeiteter Haushalt) |
2. Alle Variablen werden jährlich mitgeteilt.
3. Das erste Bezugsjahr, für das die Statistiken zu erstellen sind, ist das Kalenderjahr 2004. Soweit die nationalen statistischen Systeme größere Anpassungen erforderlich machen, kann die Kommission den Mitgliedstaaten für die für das erste Bezugsjahr zu erstellenden Statistiken Ausnahmeregelungen gewähren.
4. Die Ergebnisse sind für die Variable 21.0 (einschließlich aller Untergliederungen) innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des den Bezugszeitraum bildenden Kalenderjahres und für die Variable 21.1 (einschließlich aller Untergliederungen) innerhalb von 12 Monaten zu liefern. Die Übermittlung der Ergebnisse für die Variable 21.1 nach der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS) auf Unterkapitelebene ist freiwillig.
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5.
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Erstellung der Ergebnisse:
- 5.1.
- Die Ergebnisse der für die Variablen 21.0 und 21.1 erstellten Statistiken sind nach der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS) auf Kapitelebene zu untergliedern.
- 5.2.
- Die Ergebnisse der für die Variable 21.1 erstellten Statistiken sind nach der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS) auf Unterkapitelebene zu untergliedern.
6. Die Konzepte und Definitionen im Zusammenhang mit den in diesem Abschnitt genannten Statistiken sind im Frascati-Handbuch enthalten.
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Abschnitt 3
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Sonstige Statistiken über Wissenschaft und Technologie
Bei den sonstigen Gebieten der Statistik über Wissenschaft und Technologie erstrecken sich die Arbeiten vor allem auf folgende Bereiche:- a)
- Statistik über Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie (einschließlich geschlechtsspezifische und Mobilitätsstatistiken) (HRST): Entwicklung und Einführung eines umfassenden Ansatzes für die HRST-Statistik im Wesentlichen unter besserer Nutzung vorhandener nationaler und internationaler Datenquellen (auch innerhalb des Europäischen Statistischen Systems). Besondere Aufmerksamkeit ist den geschlechtsspezifischen Aspekten zu widmen.
- b)
- Patentstatistik: Entwicklung und Einführung eines umfassenden Ansatzes für die Patentstatistik mit regelmäßiger Erstellung internationaler und nationaler Patentstatistiken und -indikatoren auf der Grundlage der bei nationalen und internationalen Patentämtern zur Verfügung stehenden Informationen.
- c)
- Statistik über Hochtechnologieindustrien und wissensbasierte Dienstleistungen: Entwicklung und Durchführung eines umfassenden Ansatzes für die Statistik über Hochtechnologieindustrien und wissensbasierte Dienstleistungen im Wesentlichen durch bessere Nutzung vorhandener nationaler und internationaler Datenquellen (auch innerhalb des Europäischen Statistischen Systems). Diese Arbeit umfasst auch die Identifizierung und Klassifizierung von Wirtschaftszweigen und Produkten, die Messung der wirtschaftlichen Leistung dieser Wirtschaftszweige und ihres Beitrags zur Leistung der gesamten Wirtschaft.
- d)
- Sonstige Statistiken über Wissenschaft und Technologie: Die weiteren Entwicklungs- und Durchführungsarbeiten stehen unter anderem im Zusammenhang mit der Statistik über Biotechnologie, Nanotechnologie, technologische Zahlungsbilanzen, weitere Untergliederung schon existierender Statistiken nach Größenklassen und sonstige Bereiche.
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