ANHANG VO (EG) 2004/753

STATISTIKEN ÜBER WISSENSCHAFT UND TECHNOLOGIE

Abschnitt 1
Statistik über Forschung und Entwicklung

1. Im Folgenden wird die Liste der zu erstellenden Statistiken (einschließlich ihrer Untergliederungen) aufgeführt.
CodeAlle SektorenDurchführungssektoren
UnternehmenssektorHochschulsektorStaatssektorSektor der privaten Organisationen ohne ErwerbszweckAnmerkungen
1.11Anzahl des F&E-Personals (Kopfzahl)
Ohne Untergliederung1.11.0.01.11.0.11.11.0.21.11.0.31.11.0.4
Nach Beschäftigung und Geschlecht1.11.1.01.11.1.11.11.1.21.11.1.31.11.1.4Als Alternative kann die Untergliederung nach Qualifikation und Geschlecht geliefert werden
Nach Qualifikation und Geschlecht1.11.2.01.11.2.11.11.2.21.11.2.31.11.2.4Als Alternative kann die Untergliederung nach Beschäftigung und Geschlecht geliefert werden
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2)1.11.3.1
Nach großen Wissenschaftsbereichen und Geschlecht1.11.4.21.11.4.3Alle vier Jahre
Nach Regionen (NUTS 2)1.11.5.01.11.5.11.11.5.21.11.5.31.11.5.4
Nach Regionen (NUTS 2) und Geschlecht1.11.6.01.11.6.11.11.6.21.11.6.31.11.6.4Übermittlung freigestellt
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) und Geschlecht1.11.7.1Alle vier Jahre
1.12Anzahl der Forscher (Kopfzahl)
Ohne Untergliederung1.12.0.01.12.0.11.12.0.21.12.0.31.12.0.4
Nach Geschlecht1.12.1.01.12.1.11.12.1.21.12.1.31.12.1.4
Nach Qualifikation und Geschlecht1.12.2.01.12.2.11.12.2.21.12.2.31.12.2.4Übermittlung freigestellt
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) und Geschlecht1.12.3.1Alle vier Jahre
Nach großen Wissenschaftszweigen und Geschlecht1.12.4.21.12.4.3Alle vier Jahre
Nach Regionen (NUTS 2)1.12.5.01.12.5.11.12.5.21.12.5.31.12.5.4
Nach Regionen (NUTS 2) und Geschlecht1.12.6.01.12.6.11.12.6.21.12.6.31.12.6.4Übermittlung freigestellt
Nach Altersgruppen und Geschlecht1.12.7.21.12.7.3Übermittlung freigestellt
Nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht1.12.8.21.12.8.3Übermittlung freigestellt
1.13Anzahl des F&E-Personals (in Vollzeitäquivalent)
Ohne Untergliederung1.13.0.01.13.0.11.13.0.21.13.0.31.13.0.4Jährlich
Nach Beschäftigung1.13.1.01.13.1.11.13.1.21.13.1.31.13.1.4Als Alternative kann die Untergliederung nach Qualifikation geliefert werden
Nach Qualifikation1.13.2.01.13.2.11.13.2.21.13.2.31.13.2.4Als Alternative kann die Untergliederung nach Beschäftigung geliefert werden
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2)1.13.3.1
Nach großen Wissenschaftszweigen und Geschlecht1.13.4.21.13.4.3Übermittlung freigestellt
Nach Regionen (NUTS 2)1.13.5.01.13.5.11.13.5.21.13.5.31.13.5.4
Nach Größenklassen1.13.6.1Übermittlung freigestellt für die Größenklassen 0 und 1-9 der Lohn- und Gehaltsempfänger
1.14Anzahl der Forscher (Vollzeitäquivalent)
Ohne Untergliederung1.14.0.01.14.0.11.14.0.21.14.0.31.14.0.4Jährlich
Nach Geschlecht1.14.1.01.14.1.11.14.1.21.14.1.31.14.1.4Übermittlung freigestellt
Nach Qualifikation1.14.2.01.14.2.11.14.2.21.14.2.31.14.2.4Übermittlung freigestellt
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2)1.14.3.1
Nach großen Wissenschaftszweigen und Geschlecht1.14.4.21.14.4.3Übermittlung freigestellt
Nach Regionen (NUTS 2)1.14.5.01.14.5.11.14.5.21.14.5.31.14.5.4
Nach Regionen (NUTS 2) und Geschlecht1.14.6.01.14.6.11.14.6.21.14.6.31.14.6.4Übermittlung freigestellt
Nach Größenklassen1.14.7.1Übermittlung freigestellt für die Größenklassen 0 und 1-9 der Lohn- und Gehaltsempfänger
1.20Interne F&E-Ausgaben
Ohne Untergliederung1.20.0.01.20.0.11.20.0.21.20.0.31. 20.0.4Jährlich
Nach Finanzierungsquellen1.20.1.01.20.1.11.20.1.21.20.1.31.20.1.4
Nach zivilen/militärischen Zwecken1. 20.2.0Übermittlung freigestellt
Nach Art der F&E1.20.3.01.20.3.11.20.3.21.20.3.31.20.3.4Übermittlung freigestellt
Nach Kostenarten1.20.4.01.20.4.11.20.4.21.20.4.31.20.4.4
Nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2)1.20.5.1
Nach Größenklassen1.20.6.1Übermittlung freigestellt für die Größenklassen 0 und 1-9 der Lohn- und Gehaltsempfänger
Nach Finanzierungsquellen und Größenklassen1.20.7.1
Nach großen Wissenschaftszweigen1.20.8.21.20.8.3Übermittlung freigestellt
Nach sozioökonomischen Zielen1.20.9.3Übermittlung freigestellt
Nach Regionen (NUTS 2)1.20.10.01.20.10.11.20.10.21.20.10.31.20.10.4

2. Für sämtliche Variablen werden alle zwei Jahre Daten geliefert, sofern in den Tabellen in Abschnitt 1 keine andere Häufigkeit angegeben worden ist (jährlich oder alle vier Jahre).

3. Das erste Bezugsjahr, für das die in Abschnitt 1 aufgeführten Statistiken zu erstellen sind, ist das Kalenderjahr 2003. Soweit die nationalen statistischen Systeme in größerem Umfang angepasst werden müssen, kann die Kommission den Mitgliedstaaten für die für das erste Bezugsjahr zu erstellenden Statistiken Ausnahmeregelungen gewähren. In ganz besonderen Ausnahmefällen kann die Ausnahmeregelung für die regionalen Untergliederungen der Variablen 1.11, 1.12, 1.13, 1.14 und 1.20 verlängert werden.

4. Die Ergebnisse sind innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des als Bezugszeitraum geltenden Kalenderjahres zu übermitteln. Darüber hinaus sind für die Variablen mit jährlicher Häufigkeit innerhalb von 10 Monaten nach Ende des als Bezugszeitraum geltenden Kalenderjahres vorläufige Ergebnisse zu übermitteln.

5.
Erstellung der Ergebnisse:

5.1.
Die Ergebnisse der Statistiken nach Tätigkeiten sind zu untergliedern in „Forscher” , „Techniker/vergleichbares Personal” und „sonstiges unterstützendes Personal” .
5.2.
Die Ergebnisse der Statistiken nach Qualifikationen sind zu untergliedern in „Abschlüsse mit Doktorgrad (ISCED 6)” , „andere Universitäts- und Hochschulabschlüsse (ISCED 5A und 5B)” und „sonstige Qualifikationen” .
5.3.
Die Ergebnisse der Statistiken nach großen Wissenschaftszweigen sind zu untergliedern in „Naturwissenschaften” , „Ingenieur- und technische Wissenschaften” , „medizinische Wissenschaften” , „Agrarwissenschaften” , „Sozialwissenschaften” und „Geisteswissenschaften” .
5.4.
Die Ergebnisse der Statistiken nach Größenklassen sind zu untergliedern in folgende Größenklassen: „0 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „1-9 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „10-49 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „50-249 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „250-499 Lohn- und Gehaltsempfänger” , „500 und mehr Lohn- und Gehaltsempfänger” .
5.5.
Die Ergebnisse der Statistiken nach Finanzierungsquellen sind zu untergliedern in „Unternehmenssektor” , „Staatssektor” , „Sektor der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck” , „Hochschulsektor” und „Ausland” .
5.6.
Die Ergebnisse der Statistiken nach F&E-Arten sind zu untergliedern in „Grundlagenforschung” , „angewandte Forschung” und „experimentelle Entwicklung” .
5.7.
Die Ergebnisse der Statistiken nach Kostenarten sind zu untergliedern in „laufende Kosten (Arbeitskosten und sonstige Kosten)” und „Kapitalkosten” .
5.8.
Die Ergebnisse der Statistiken nach sozioökonomischen Zielen sind zu untergliedern nach der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS) auf Kapitelebene.
5.9.
Die Ergebnisse der Statistiken nach Altersgruppen sind nach folgenden Altersklassen zu untergliedern (in Jahren): „bis 25” , „25-34” , „35-44” , „45-54” , „55-64” , „65 und älter” .
5.10.
Die Ergebnisse der Statistiken nach Staatsangehörigkeit sind in folgende Kategorien zu untergliedern: „eigene Staatsangehörigkeit” , „Staatsangehörigkeit anderer EU-Mitgliedstaaten” , „Staatsangehörigkeit anderer europäischer Länder” , „Staatsangehörigkeit nordamerikanischer Länder” , „Staatsangehörigkeit mittel- und südamerikanischer Länder” , „Staatsangehörigkeit asiatischer Länder” , „Staatsangehörigkeit afrikanischer Länder” , „Staatsangehörigkeit sonstiger Länder” .
5.11.
Die Ergebnisse der Statistiken nach Wirtschaftszweigen (NACE Rev. 2) sind in folgende Abteilungen, Gruppen, Klassen und Aggregate der NACE Rev. 2 zu untergliedern:

    „01, 02, 03” , „05, 06, 07, 08, 09” , „10 bis 33” , „10, 11, 12” , „10, 11” , „12” , „13, 14, 15” , „13” , „14” , „15” , „16, 17, 18” , „16” , „17” , „18” , „19” , „20” , „21” , „22” , „23” , „24” , „25, 26, 27, 28, 29, 30” , „25” , „25.40” , „26” , „26.1” , „26.2” , „26.3” , „26.4” , „26.5” , „26.6” , „26.7” , „27” , „28” , „29” , „30” , „30.1” , „30.2” , „30.3” , „30.4” , „31” , „32” , „32.50” , „33” , „35, 36” , „37, 38, 39” , „41, 42, 43” , „45, 46, 47” , „49, 50, 51, 52, 53” , „55, 56” , „58, 59, 60, 61, 62, 63” , „61” , „62” , „63” , „64, 65, 66” , „68” , „69, 70, 71, 72, 73, 74, 75” , „72” , „77, 78, 79, 80, 81, 82” , „84, 85” , „86” , „87, 88” , „90, 91, 92, 93” , „94, 95, 96, 97, 98, 99” , „01 bis 99” .

6. Die Konzepte und Definitionen im Zusammenhang mit den in diesem Abschnitt genannten Statistiken sind im Frascati-Handbuch enthalten.

7. Die Kommission und/oder die Mitgliedstaaten führen auf freiwilliger Basis Pilotstudien vor allem zu folgenden Themen durch:
a)
Weitere Untergliederung der Forscher (Personenzahl) im Unternehmenssektor,
b)
Anzahl der Ausgliederungen oder ähnlicher Outputindikatoren, die von Forschern im Hochschulsektor durchgeführt werden,
c)
Weitere Untergliederung der Kategorie „Finanzierungsquellen Ausland” (unter Ziffer 5.5 aufgeführt) in „ausländische Unternehmen” , „staatliche Stellen” , „private Organisationen ohne Erwerbszweck” , „Hochschulsektor” , „Europäische Kommission” , „internationale Organisationen” , „Sonstige” ,
d)
Indikatoren für die Globalisierung von F&E.

Abschnitt 2
Statistik über staatliche Mittelzuweisungen oder Ausgaben für Forschung und Entwicklung (GBAORD)

1. Folgende Statistiken sind zu erstellen:
CodeTitel
21.0Staatliche Mittelzuweisungen für F&E im vorläufigen Haushaltsplan (vom Parlament zu Beginn des Haushaltsjahres genehmigt)
21.1Staatliche Mittelzuweisungen für F&E im endgültigen Haushaltsplan (während des Haushaltsjahres genehmigter überarbeiteter Haushalt)

2. Alle Variablen werden jährlich mitgeteilt.

3. Das erste Bezugsjahr, für das die Statistiken zu erstellen sind, ist das Kalenderjahr 2004. Soweit die nationalen statistischen Systeme größere Anpassungen erforderlich machen, kann die Kommission den Mitgliedstaaten für die für das erste Bezugsjahr zu erstellenden Statistiken Ausnahmeregelungen gewähren.

4. Die Ergebnisse sind für die Variable 21.0 (einschließlich aller Untergliederungen) innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des den Bezugszeitraum bildenden Kalenderjahres und für die Variable 21.1 (einschließlich aller Untergliederungen) innerhalb von 12 Monaten zu liefern. Die Übermittlung der Ergebnisse für die Variable 21.1 nach der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS) auf Unterkapitelebene ist freiwillig.

5.
Erstellung der Ergebnisse:

5.1.
Die Ergebnisse der für die Variablen 21.0 und 21.1 erstellten Statistiken sind nach der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS) auf Kapitelebene zu untergliedern.
5.2.
Die Ergebnisse der für die Variable 21.1 erstellten Statistiken sind nach der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS) auf Unterkapitelebene zu untergliedern.

6. Die Konzepte und Definitionen im Zusammenhang mit den in diesem Abschnitt genannten Statistiken sind im Frascati-Handbuch enthalten.

Abschnitt 3
Sonstige Statistiken über Wissenschaft und Technologie

Bei den sonstigen Gebieten der Statistik über Wissenschaft und Technologie erstrecken sich die Arbeiten vor allem auf folgende Bereiche:
a)
Statistik über Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie (einschließlich geschlechtsspezifische und Mobilitätsstatistiken) (HRST): Entwicklung und Einführung eines umfassenden Ansatzes für die HRST-Statistik im Wesentlichen unter besserer Nutzung vorhandener nationaler und internationaler Datenquellen (auch innerhalb des Europäischen Statistischen Systems). Besondere Aufmerksamkeit ist den geschlechtsspezifischen Aspekten zu widmen.
b)
Patentstatistik: Entwicklung und Einführung eines umfassenden Ansatzes für die Patentstatistik mit regelmäßiger Erstellung internationaler und nationaler Patentstatistiken und -indikatoren auf der Grundlage der bei nationalen und internationalen Patentämtern zur Verfügung stehenden Informationen.
c)
Statistik über Hochtechnologieindustrien und wissensbasierte Dienstleistungen: Entwicklung und Durchführung eines umfassenden Ansatzes für die Statistik über Hochtechnologieindustrien und wissensbasierte Dienstleistungen im Wesentlichen durch bessere Nutzung vorhandener nationaler und internationaler Datenquellen (auch innerhalb des Europäischen Statistischen Systems). Diese Arbeit umfasst auch die Identifizierung und Klassifizierung von Wirtschaftszweigen und Produkten, die Messung der wirtschaftlichen Leistung dieser Wirtschaftszweige und ihres Beitrags zur Leistung der gesamten Wirtschaft.
d)
Sonstige Statistiken über Wissenschaft und Technologie: Die weiteren Entwicklungs- und Durchführungsarbeiten stehen unter anderem im Zusammenhang mit der Statistik über Biotechnologie, Nanotechnologie, technologische Zahlungsbilanzen, weitere Untergliederung schon existierender Statistiken nach Größenklassen und sonstige Bereiche.
Für die in diesem Abschnitt aufgelisteten Bereiche werden die erforderlichen Daten im Wesentlichen aus vorhandenen statistischen oder sonstigen Datenquellen gewonnen (z. B. im Bereich der Sozial- oder Wirtschaftsstatistik).

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