ANHANG III C STANDARDBERICHTSFORMULAR FÜR BESTEHENDE STAATLICHE BEIHILFEN VO (EG) 2004/794

(Formular für den Fischereisektor)

Die Berichte sind in EDV-gestützter Form zu übermitteln. Sie enthalten folgende Angaben:

1. Bezeichnung der Beihilferegelung, Beihilfenummer und Entscheidung der Kommission.

2. Die Ausgaben sind in Euro bzw. gegebenenfalls in Landeswährung anzugeben. Bei Steuerermäßigungen sind die jährlichen Einnahmeausfälle anzugeben. Liegen keine genauen Zahlen vor, können im letzteren Fall auch Schätzwerte genannt werden. Dabei sind für das betreffende Berichtsjahr aufgeschlüsselt nach den Beihilfearten der Regelung (wie z. B. Zuschüsse, zinsgünstiges Darlehen, Bürgschaft) folgende Angaben zu übermitteln:

2.1. Mittelbindungen, (geschätzter) Steuerausfall oder sonstige Einnahmeausfälle, Bürgschaftsleistungen usw. für neue Fördervorhaben; bei Bürgschaftsregelungen der Gesamtbetrag aller neu ausgereichten Bürgschaften;

2.2. tatsächliche Zahlungen, (geschätzter) Steuerausfall oder sonstige Einnahmeausfälle, Bürgschaftsleistungen usw. für neue und laufende Vorhaben; bei Bürgschaftsregelungen: Gesamtbetrag aller Bürgschaften, Einnahmen aus Gebühren, Einnahmen augrund des Erlöschens einer Bürgschaft, fällige Zahlungen infolge des Eintritts eines Garantiefalls, laufendes Betriebsergebnis;

2.3. Zahl der bezuschussten Vorhaben und/oder Unternehmen;

2.4. geschätzter Gesamtbetrag der

Beihilfe für die endgültige Stilllegung von Fischereischiffen durch Überführung in Drittländer;

Beihilfe für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit;

Beihilfe für die Erneuerung der Fischereiflotte;

Beihilfe für die Modernisierung der Fischereiflotte;

Beihilfe für den Kauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen;

Beihilfe für sozioökonomische Maßnahmen;

Beihilfe zur Beseitigung von Schäden infolge von Naturkatastrophen oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen;

Beihilfe für Gebiete in äußerster Randlage;

Aus steuerähnlichen Abgaben finanzierte Beihilfe;

2.5. Aufschlüsselung der Beträge gemäß Ziffer 2.1 nach Ziel-1-Regionen und sonstigen Gebieten;

3. Sonstige Angaben und Bemerkungen.

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