Artikel 11 EuVTVO (VO (EG) 2004/805)
Wirkung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel
Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel entfaltet Wirkung nur im Rahmen der Vollstreckbarkeit der Entscheidung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.