Artikel 29 EuVTVO (VO (EG) 2004/805)
Informationen über Vollstreckungsverfahren und -behörden
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
- a)
- Informationen über die Vollstreckungsverfahren und -methoden in den Mitgliedstaaten und
- b)
- Informationen über die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den Mitgliedstaaten,
insbesondere über das mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates(1) eingerichtete Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 174 vom 27.6.2001, S. 25.
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