Artikel 29 EuVTVO (VO (EG) 2004/805)

Informationen über Vollstreckungsverfahren und -behörden

Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

a)
Informationen über die Vollstreckungsverfahren und -methoden in den Mitgliedstaaten und
b)
Informationen über die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den Mitgliedstaaten,

insbesondere über das mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates(1) eingerichtete Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 174 vom 27.6.2001, S. 25.

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