Artikel 74 VO (EG) 2004/817
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 445/2002 wird aufgehoben.
Artikel 65 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 findet weiterhin Anwendung.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.
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